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  • 01.04.1997 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung

    Eigenheimzulage nach Erbauseinandersetzung

    | Der Miterbe, der in der Erbauseinandersetzung ein Eigenheim erhält, erwirbt keine Miteigentumsanteile. Die Erbengemeinschaft überträgt vielmehr ihr Alleineigentum auf den Erwerber. Soweit dessen Anschaffungskosten mind. 100.000 DM betragen, kann er daher den Fördergrundbetrag von 5.000 DM (Neubauten) und 2.500 DM (Altbauten) und zusätzlich die Kinderzulage von 1.500 DM in voller Höhe in Anspruch nehmen (§ 9 EigZulG). Auf eine quotale Beschränkung seines Rechts muß er sich nicht einlassen. |