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  • 01.03.1995 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung

    GmbH-Anteile im Erbfall und bei Schenkung

    | Die Finanzverwaltung hat in einem gemeinsamen Ländererlaß zur erbschaft- und schenkungsteuerlichen Behandlung nicht ausgeschütteter Gewinne Stellung genommen. Danach sind bei einem der Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegenden Erwerb von GmbH-Anteilen Ansprüche auf erwirtschaftete, aber noch nicht ausgeschüttete Gewinne der GmbH wie folgt zu behandeln: |