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  • 01.12.1993 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung

    Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur rückwirkenden Anerkennung einer Zugewinngemeinschaft ist anzuwenden.

    | Da sich mit der Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft zugleich die Erbquoten zugunsten des Ehegatten verändern - und damit auch die Pflichtteile - sind ggfs. Testamente und Gesellschaftsverträge mit ihren Nachfolgeklauseln anzupassen. |