01.07.1999 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung
Reformbedürftigkeit der Bewertung erbbaurechtsbelasteter Grundstücke
| Besondere Vereinbarungen - zum Beispiel solche über den Übergang des Eigentums von Gebäuden, die vom Erbbauberechtigten errichtet wurden, auf den Erbbauverpflichteten - beeinflussen weder den Wert des belasteten Grundstücks noch den Wert des Erbbaurechts (siehe hierzu Musterfall auf S. 163). Auch sonst zeichnen sich die gesetzlichen Bewertungsregelungen durch manche Unflexibilität in der Praxis aus. Aus diesem Grund arbeitet die Finanzverwaltung an einer Neugestaltung der Bedarfsbewertung für Erbbau- und Untererbbaurechte, die 1999 in das Steuerbereinigungsgesetz aufgenommen werden sollen. Hier die Vorschläge einer Neuregelung, die jedoch noch einer abschließenden Beschlußfassung auf Fachebene bedürfen. |
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