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  • 01.07.1999 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung

    Reformbedürftigkeit der Bewertung erbbaurechtsbelasteter Grundstücke

    | Besondere Vereinbarungen - zum Beispiel solche über den Übergang des Eigentums von Gebäuden, die vom Erbbauberechtigten errichtet wurden, auf den Erbbauverpflichteten - beeinflussen weder den Wert des belasteten Grundstücks noch den Wert des Erbbaurechts (siehe hierzu Musterfall auf S. 163). Auch sonst zeichnen sich die gesetz­lichen Bewertungsregelungen durch manche Unflexibilität in der Praxis aus. Aus diesem Grund arbeitet die Finanzverwaltung an einer Neugestaltung der Bedarfsbewertung für Erbbau- und Untererbbaurechte, die 1999 in das Steuerbereinigungsgesetz aufgenommen werden sollen. Hier die Vorschläge einer Neuregelung, die jedoch noch einer abschließenden Beschlußfassung auf Fachebene bedürfen. |