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  • 01.02.1998 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung

    Tod des Schenkers vor Erklärung zum Freibetrag für Betriebsvermögen

    | Der Freibetrag für Betriebsvermögen kann bei der Übertragung des (gesamten) Betriebsvermögens im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge auch dann in Anspruch genommen werden, wenn der Schenker vor der Abgabe der entsprechenden Erklärung verstorben ist und der oder die Gesamtsrechtsnachfolger die Inanspruchnahme-Erklärung bis zur Bestandskraft der Steuerfestsetzung abgeben. |