01.09.1999 · Fachbeitrag · Finanzverwaltung
Zahlung der Versicherungsprämien durch den Bezugsberechtigten
| Für den Fall, daß der Bezugsberechtigte die Prämien anstelle des Versicherungsnehmers ganz oder teilweise gezahlt hat, ist anhand der zwischen dem Versprechensempfänger und dem Bezugsberechtigten getroffenen Vereinbarungen zu prüfen, |
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