01.04.2003 · Fachbeitrag · Freibetrag
Erwerb durch Erbanfall
| Der Erwerb eines Anteils an einer Personengesellschaft durch Vermächtnis stellt keinen nach § 13 Abs. 2a S. 1 Nr. 1 ErbStG a.F. begünstigten Erwerb durch Erbanfall dar. Gleiches gilt für den Übergang des Anteils auf den überlebenden Gesellschafter kraft gesellschaftsvertraglicher Vereinbarung, wenn der Gesellschafter nicht zugleich Erbe geworden ist (FG Düsseldorf 31.10.02, 4 K 3929/99 Erb, n.v.). (Abruf-Nr. 030594) |
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