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  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Freibetrag

    Übertragung auf Vermächtnisnehmer

    | Der Erbe kann den Freibetrag für Betriebsvermögen gemäß § 13 Abs. 2a ErbStG a.F. nicht beanspruchen, wenn er das Betriebsvermögen als Vermächtnis an einen Dritten auskehren muss. Es fehlt in diesem Fall an der steuerlichen Belastung des Erben, da dem Ansatz im Nachlass eine gleich hohe Nachlassverbindlichkeit gegenüber steht (FG Münster 28.6.01, 3 K 180/98, rkr., EFG 01, 1509). (Abruf-Nr. 020095) |