01.04.2001 · Fachbeitrag · Fristsetzung
Gerichtsentscheidung vor Ablauf einer Äußerungsfrist verfassungswidrig
| Eine gerichtliche Entscheidung vor Ablauf einer gesetzten Äußerungsfrist verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, da Verfahrensbeteiligte darauf vertrauen dürfen, dass innerhalb dieser Frist eingereichte Ausführungen und Anträge vom Gericht berücksichtigt werden (BayObLG 8.8.00, 1Z BR 109/00, ZEV 01, 10). (Abruf-Nr. 010407) |
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