01.02.1994 · Fachbeitrag · Gesetzesänderung
Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen steigt ab 1995
| Die Rechtsfolgen sind erheblich: Berechtigte müssen mit höherer Vermögensteuer rechnen. Für Schenkung- und Erbschaftsteuer ändert sich nicht nur der Kapitalwert bei wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen, sondern auch die Besteuerung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 23 ErbStG. Bei vorweggenommenen Erbfolgen gegen Rentenversprechen bestimmt sich der Charakter der Rente nach dem Verhältnis des von der Anlage 9 betroffenen Rentenbarwerts zum übertragenen Vermögen. Besonders bei der Gratwanderung zwischen Unterhalts-und Versorgungsrente an der 50-Prozent-Marke ist Aufmerksamkeit geboten. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig