01.10.1997 · Fachbeitrag · Gesetzgebung
Keine Existenzgründung bei Erbauseinandersetzung/vorweggenommener Erbfolge
| Nach § 7 g Abs. 7 Satz 3 EStG n.F. gilt für die Ansparabschreibung: Die Übernahme eines Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gilt nicht als Existenzgründung. Entsprechendes gilt bei einer Betriebsübernahme im Wege der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft unmittelbar nach dem Erbfall. Doch die Vorschrift zeichnet sich durch eine Reihe von Unklarheiten aus. |
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