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  • 01.10.1998 · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Neue ErbSt-Durchführungsverordnung

    | Am 1. August 1998 ist die Neufassung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV) mit neuer Paragraphenfolge in Kraft getreten (bisher Fassung vom 19.1.62, BStBl I, 22, zuletzt geändert durch das JStG 1997 20.12.96, BGBl I, 2049). Die Verordnung befaßt sich überwiegend mit der formellen Handhabung der Anzeigepflichten gemäß §§ 33, 34 ErbStG für Vermögensverwalter, Banken, Versicherungen, Standesämter und Notare (siehe auch Beitrag zu Kontrollmitteilungen auf S. 27) und den hierfür vorgesehenen amtlichen Formularen (vergleiche Meincke, ErbStG, 11. Auflage, Anhang 2). |