01.10.1998 · Fachbeitrag · Gesetzgebung
Neue ErbSt-Durchführungsverordnung
| Am 1. August 1998 ist die Neufassung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV) mit neuer Paragraphenfolge in Kraft getreten (bisher Fassung vom 19.1.62, BStBl I, 22, zuletzt geändert durch das JStG 1997 20.12.96, BGBl I, 2049). Die Verordnung befaßt sich überwiegend mit der formellen Handhabung der Anzeigepflichten gemäß §§ 33, 34 ErbStG für Vermögensverwalter, Banken, Versicherungen, Standesämter und Notare (siehe auch Beitrag zu Kontrollmitteilungen auf S. 27) und den hierfür vorgesehenen amtlichen Formularen (vergleiche Meincke, ErbStG, 11. Auflage, Anhang 2). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig