01.10.2000 · Fachbeitrag · Gesetzgebungsinitiative
Grundbesitzbewertung: Bericht der Sachverständigenkommission
| Auf Grund der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss, 22.7.95, BStBl II, 655) wurde die Vermögensteuer nicht weiter erhoben. Gleichzeitig blieb das Thema einer über die Erbschaft-und Schenkungsteuer hinausgehenden Vermögensbesteuerung aktuell. Das Bundesministerium der Finanzen setzte 1999 eine Arbeitsgruppe ein, die sich mit der möglichen Bewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Vermögensbesteuerung befassen sollte. Diese Arbeitsgruppe, an der nicht alle Bundesländer beteiligt waren, setzte sich im Wesentlichen aus Sachgebietsleitern, Bausachverständigen und Sachbearbeitern aus einigen Landesfinanzministerien zusammen. Der Bericht dieser „Sachverständigenkommission Vermögensbesteuerung“ (Abruf-Nr. 001119*) liegt nunmehr vor. Nachfolgend sind die wesentlichen Ergebnisse aufgeführt, wobei auf Ausführungen zur Bewertung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken verzichtet wird. |
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