01.05.2000 · Fachbeitrag · Gestaltungshinweis
Mit dem Zugewinn auch noch nach dem Erbfall Steuern sparen
| Das Ehegattenerbrecht wird davon bestimmt, ob und welche Verwandte des Erblassers vorhanden sind und in welchem Güterstand die Ehegatten gelebt haben. Beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft lässt sich nach dem eingetretenen Erbfall eine ungünstige steuerliche Belastung dadurch vermeiden, dass der überlebende Ehegatte das Erbe ausschlägt und stattdessen den „kleinen Pflichtteil“ - zusätzlich zum Zugewinnausgleich - verlangt. Hierzu folgende Einzelheiten: |
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