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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Gestaltungsmissbrauch

    Rückanmietung nach Aufgabe eines Wohnrechts missbräuchlich?

    | Gestaltungsmissbrauch gem. § 42 AO bei der Umwandlung eines im Rahmen einer vorweggenommenen Erbauseinandersetzung eingeräumten Wohnrechts in eine dauernde Last bei gleichzeitiger Rückanmietung durch den Wohnberechtigten ist gegeben, wenn sie durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nicht steuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist. Ein beachtlicher Grund in diesem Sinne liegt nicht darin, dass der Wohnberechtigte als Mieter Ansprüche auf Instandhaltung der Mietsache erwirbt, wenn diese Ansprüche nicht durchgesetzt werden sollen oder können (FG Hamburg 23.3.04, VII 296/01, rkr., Abruf-Nr. 042427). |