01.04.2002 · Fachbeitrag · Gestaltungsmissbrauch
Übertragung, Rückanmietung und Zahlung einer dauernden Last an den Mieter
| Wird ein Zweifamilienhaus im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen und gleichzeitig die von dem Übertragenden selbst genutzte Wohnung an diesen durch einen lebenslänglichen, unkündbaren Mietvertrag vermietet, kann dies einen Gestaltungsmissbrauch darstellen. |
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