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  • 01.03.1997 · Fachbeitrag · Gewerblicher Grundstückshandel

    Steuerfallen bei der Veräußerung von geschenkten und/oder geerbten Grundstücken

    | Im Wege der vorweggenommene Erbfolge sind in den letzten Jahren und kurz vor Toresschluß 1995 noch zahlreiche Grundstücke auf künftige Erben übertragen worden, um der Erhöhung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage zuvor zu kommen. Wer erinnert sich nicht an den - letztlich rechtswidrigen - Erlaß aus Bayern, der die Flut von unter Nießbrauchsvorbehalt stehenden Schenkungen stoppen wollte. Vielfach wurde bei diesen Übertragungen das Instrument der Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingesetzt und ein sog. Familienpool zwischen Eltern und Kindern gegründet. Schließlich können sich auch von Todes wegen kraft gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge Gesamthandsgemeinschaften oder - bei einer Erbauseinandersetzung -Bruchteilsgemeinschaften an Grundstücken bilden. |