01.11.2001 · Fachbeitrag · GmbH-Anteile
Vorweggenommene Erbfolge bei Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
| Mit Ablauf des 31.12.01 wird die Wesentlichkeitsschwelle des § 17 EStG von mindestens zehn Prozent auf mindestens ein Prozent sinken. Es ist daher allerhöchste Zeit, darüber nachzudenken, wie dem Hineinwachsen in die steuerliche Verstrickung entgegengewirkt werden kann, damit die Anteile durch die immanente Steuerlast nicht auf drei Viertel ihres ursprünglichen Wertes abgewertet werden. Im Vordergrund dieses Beitrages stehen Gestaltungsüberlegungen und deren Konsequenzen im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge. |
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