01.04.2003 · Fachbeitrag · Grunderwerbsteuer
Übergang auf identische Gesamthand
| „Rechtsgeschäft unter Lebenden“ i.S. des § 6 Abs. 4 S. 1 GrEStG ist auch die Kündigung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter (§ 723 BGB) (BFH 14.12.02, II R 31/01, n.v.). (Abruf-Nr. 030426) |
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