Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Grundstücksschenkung

    Absicherung des Widerrufs durch Eintragung im Grundbuch

    | Der bei der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück vorbehaltene Anspruch auf Rückübereignung in dem Falle, dass sich der Erwerber oder dessen Gesamtrechtsnachfolger als grob undankbar erweist, ist vormerkungsfähig (BGH 13.6.02, V ZB 30/01, n.v.). |