01.08.2002 · Fachbeitrag · Grundstücksschenkung
Belastung mit Nießbrauch und Übernahme der Schenkungsteuer
| Übernimmt der Schenker eines mit einem Nießbrauch belasteten Grundstücks die Schenkungsteuer, ist die in der Übernahme der Schenkungsteuer liegende zusätzliche Schenkung mit dem Betrag anzusetzen, der sich aus der nach § 25 Abs. 1 ErbStG sofort zu zahlenden Steuer und dem gemäß § 25 Abs. 3 ErbStG zu zahlenden Ablösebetrag ergibt (BFH 16.1.02, II R 15/00, n.v.). (Abruf-Nr. 020330) |
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