01.11.2001 · Fachbeitrag · Grundstücksübertragung
Beim Vorbehaltsnießbrauch auch an den Mietvertrag denken
| Wird bei vorweggenommener Erbfolge eine Immobilie übertragen, behält sich der Vermögensübergeber sehr häufig ein Nutzungsrecht auf Lebenszeit am Objekt vor (etwa als ein Nießbrauchsrecht an den Mieterträgen). Meist stehen dabei entweder die steuerlichen Besonderheiten (vgl. hierzu den Nießbrauchserlass, BMF 24.7.98, BStBl I, 914) oder bestimmte zivilrechtliche Problempunkte des Übertragungsvertrages bzw. der Nießbrauchsbestellung im Vordergrund. Probleme und Gefahren im Mietvertrag selbst bleiben oft unerwähnt. Hierfür bietet der Beitrag Ansätze zu einer einvernehmlichen Lösung. |
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