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  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Grundstücksübertragung

    Erbschaftsteuer bei Einräumung eines Ankaufs- oder Vorkaufsrech

    | Wird im Rahmen eines Kaufvertrags über ein Grundstück dem (jeweiligen) Eigentümer das Recht eingeräumt, nach dem Tod des Veräußerers das Nachbargrundstück im Rahmen eines Ankaufsrechts günstig zu erwerben, so fällt dafür keine Erbschaftsteuer an (FG München 18.11.03, 4 V 2437/03, rkr., Abruf-Nr. 041570). |