01.09.1997 · Fachbeitrag · Herstellungs- und Erhaltungsaufwand
Hohe Reparaturkosten nach teilentgeltlichem Gebäudeerwerb
| Hinweis: Der BFH wird also den anschaffungsnahen Herstellungsaufwand künftig auch bei einem (teil-)entgeltlichen Erwerb anwenden. Ob er diese Entscheidung aber auch bei einem voll unentgeltlichen Erwerb getroffen hätte, läßt sich nicht klar beantworten. Sie wird jedenfalls in der Literatur stark kritisiert (vgl. Kohlrust-Schulz/Hansen, FR 96, 737, 738; Stephan, DB 95, 2282). Darüber hinaus widerspricht sie der bisherigen Verwaltungsauffassung, wonach anschaffungsnaher Aufwand nur in bezug auf den entgeltlich erworbenen Gebäudeteil zu beurteilen ist (vgl. H 157 EStH 1995). Nach dem BMF-Schreiben vom 5. November 1996 ist das Urteil deshalb nicht über den dort entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden (BStBl I, 1258). Wie die künftige Rechtsentwicklung ausfallen wird, bleibt abzuwarten. Die Gefahr, daß der BFH in gleichgelagerten Fällen entsprechend verfährt, bleibt bestehen. |
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