01.09.1998 · Fachbeitrag · Höfe- und Erbrecht
Erbschaftsteuerliche Aspekte der Sonderrechtsnachfolge nach der HöfeO
| Vererbt ein Landwirt seinen Hof und anderes Vermögen, ergeben sich im Rahmen der Sonderrechtsnachfolge nach der Höfeordnung (HöfeO, BGBl I 76, 881) Besonderheiten. Der folgende Beitrag geht auf die erbschaftsteuerlichen Probleme ein (zu der einkommensteuerlichen Behandlung vergleiche ErbBstg 8/98, 23). |
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