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  • 01.11.2002 · Fachbeitrag · Kaufrechtsvermächtnis

    Grundstückserwerb ist grunderwerbsteuerpflichtig

    | Der Grundstückserwerb durch den Vermächtnisnehmer auf Grund eines Kaufrechtsvermächtnisses ist ein Erwerbsvorgang i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG. Die Ausnahme von der Besteuerung gemäß § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG ist nicht einschlägig (FinMin Baden-Württemberg 20.8.02, 3 - S 4505/16; DB 02, 1804). (Abruf-Nr. 021491) |