01.07.2001 · Fachbeitrag · Lebensversicherung
Erblasser ist nicht an sein Testament gebunden
| Der Vermächtnisnehmer und gleichzeitig Bezugsberechtigte einer Lebensversicherung verliert seinen Anspruch, wenn der Verstorbene vor seinem Tod den Anspruch aus der Lebensversicherung sicherungshalber abtritt, weil er der Schuldentilgung dienen soll (OLG Schleswig 27.6.00, 3 U 5/99, n.v.). (Abruf-Nr. 010775) |
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