01.04.1994 · Fachbeitrag · Musterfall
Freiberuflerpraxis im Erbfall - Vermeidung der Gewerbesteuerpflicht - Zurechnung der Einkünfte -rückbezogene..
| Steuerberater Helmut M., verheiratet, Gütertrennung, 3 Kinder im Alter von 22 Jahren (Markus), 26 (Albert) und 29 Jahren (Bettina), betreibt im Hause seiner Ehefrau eine Einzelpraxis mit 14 Angestellten. Markus ist bei der Bundeswehr und will danach Informatik studieren. Albert ist Diplom-Kaufmann und bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Prüfungsassistent tätig. Er bereitet sich auf die Steuerberaterprüfung vor. Bettina ist mit einem Rechtsanwalt verheiratet und an der Praxis nicht interessiert. Es ist umfangreiches, teils ererbtes Vermögen im Besitz von Steuerberater M. vorhanden. Frau M. hat bis auf die an die Praxis vermietete Immobilie kein nenneswertes Vermögen. Die Eltern haben ein privatschriftliches sog. Berliner Testament verfaßt, wonach der überlebende Ehegatte alles erbt, erst nach dem Tod des letzten Elternteils die Kinder zu gleichen Teilen. |
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