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  • 01.01.2003 · Fachbeitrag · Nachehelicher Unterhalt

    Begrenzung der Nachlassverbindlichkeit

    | Eine alleinerbende Witwe ist unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber der früheren Ehefrau ihres verstorbenen Ehemannes verpflichtet, die seit der Ehescheidung bestehenden Unterhaltsansprüche - eventuell in begrenztem Umfang - weiter zu erfüllen (OLG Koblenz 28.8.02, 9 UF 745/01, n.v.). (Abruf-Nr. 021461) |