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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Nacherbfall

    Bauverpflichtung wurde nicht eingehalten

    | Der Nacherbfall tritt ein, wenn eine testamentarisch angeordnete Bauverpflichtung vom Vorerben nicht fristgerecht eingehalten wird (BayObLG 2.2.04, 1Z BR 43/03, Abruf-Nr. 041890). |