01.08.2004 · Fachbeitrag · Nacherbfall
Bauverpflichtung wurde nicht eingehalten
| Der Nacherbfall tritt ein, wenn eine testamentarisch angeordnete Bauverpflichtung vom Vorerben nicht fristgerecht eingehalten wird (BayObLG 2.2.04, 1Z BR 43/03, Abruf-Nr. 041890). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig