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  • 01.05.2001 · Fachbeitrag · Nachfolgemandat

    Haftungsfallen für den Berater in der Nachfolgeberatung vermeiden

    | Anwaltliche und notarielle Beratungen bei vorweggenommenen Erbfolgen und zur Abfassung letztwilliger Verfügungen sowie Erbauseinandersetzungen fordern in erster Linie Geduld. Das liegt zum einen am Mandanten, der oft letztendlich darauf wartet, dass ihm der Berater die Entscheidung abnimmt und ihn zu einem Konzept „überredet“ und der dann unzufrieden ist, wenn er mit diesem Konzept leben soll. Zum anderen verlangt die Rechtsprechung neben einer gründlichen Kenntnis des Gesetzes und der höchstrichterlichen Rechtsprechung |