01.07.2000 · Fachbeitrag · Nachlasspflegschaft
Rechte der Erben bei Nachlasspflegschaft
| In Verfahren vor dem Rechtspfleger bestimmt sich die Pflicht zur Anhörung der in ihren Rechten Betroffenen nach dem rechtsstaatlichen Grundsatz eines fairen Verfahrens und nicht nach Art. 103 Abs. 1 GG. |
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