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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Nachlassverbindlichkeiten

    Verschwiegenes Auslandsvermögen

    | Besteht zum Zeitpunkt des Erbfalls Auslandsvermögen, von dem weder der Erbe noch die Finanzbehörden Kenntnis haben, so können später nach der Entdeckung festgesetzte Steuern und Hinterziehungszinsen nicht als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden (FG Düsseldorf 10.7.02, 4 K 104/02 Erb, n.v.). (Abruf-Nr. 021243) |