04.02.2010 | Nießbrauch
Schuldbeitritt mindert nicht den steuerpflichtigen Erwerb
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
Grundschuldverbindlichkeiten sind trotz Schuldbeitritts des Beschenkten nicht vom Schenkungserwerb abzuziehen, solange der schenkende Nießbraucher sich zur Verzinsung und Tilgung verpflichtet oder diese tatsächlich leistet (FG Hamburg 5.3.09, 3 K 210/08, Abruf-Nr. 100296). |
Sachverhalt
Der Kläger erhielt von seinem Vater ein darlehensfinanziertes Grundstück unter Vorbehaltsnießbrauch geschenkt. Der Kläger trat in die bisherigen Schuldverhältnisse ein und verpflichtete sich im Innenverhältnis, den Vater von jeglicher Inanspruchnahme durch die eingetragenen Gläubiger freizustellen. Jedoch verpflichtete sich der Vater, den Kapitaldienst auf das Darlehen zu tragen, den dieser auch tatsächlich leistete.
Das FA zog bei der Festsetzung der SchenkSt das mit einer Grundschuld gesicherte Darlehen nicht ab. Im Innenverhältnis zum Schenker sei der Kläger durch den Schuldbeitritt wirtschaftlich nicht belastet, solange der Schenker als Nießbraucher die Schuldenlast in Form der Verzinsung und Tilgung trage. Nach Ansicht des Klägers sei die übernommene Grundschuld wie bei der gemischten Schenkung eine abzugsfähige Auflage, und zwar nicht nur in Höhe der Valuta, sondern in Höhe der eingetragenen Belastung.
Entscheidungsgründe
Das FA hat das Darlehen zu Recht nicht von der Bemessungsgrundlage der SchenkSt abgezogen. Die Zuwendung des Grundstücks ist keine gemischte, sondern eine reine Schenkung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Wann einer freigebigen Zuwendung eine Gegenleistung gegenübersteht, sodass eine gemischte Schenkung gegeben ist, bestimmt sich zunächst nach zivilrechtlichen Grundsätzen. Soll der Bedachte Verbindlichkeiten des Zuwendenden übernehmen, ist darauf abzustellen, ob der Bedachte den Zuwendenden im Innenverhältnis von seinen Verbindlichkeiten zu befreien hat (BFH 19.10.07, II B 107,06, BFH/NV 08, 573).
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