01.01.1998 · Fachbeitrag · Nießbrauchs- und Rentenvorbehalt
Die Besteuerung bei Nutzungs- und Rentenlasten nach § 25 ErbStG
| Die Erbschaft- und Schenkungsteuer erfaßt grundsätzlich nur die Bereicherung aufgrund eines Erwerbs von Todes wegen oder einer Schenkung unter Lebenden. Dies hat zur Folge, daß von dem Wert des Erwerbs alle damit zusammenhängenden Lasten - Renten oder sonstige wiederkehrende Leistungen - abgezogen werden können. |
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