01.10.2001 · Fachbeitrag · Notbedarf
Anspruch der Sozialhilfeträger
| Der Anspruch des Schenkers nach § 528 Abs. 1 S. 1 BGB auf Herausgabe des Geschenks erlischt nicht mit dessen Tod, sofern er bereits vom Schenker geltend gemacht oder abgetreten worden ist. Das gleiche gilt, wenn der Schenker durch die Inanspruchnahme unterhaltssichernder Leistungen Dritter zu erkennen gegeben hat, dass er ohne die Rückforderung des Geschenks nicht in der Lage war, seinen notwendigen Unterhalt zu bestreiten (BGH 25.4.01, X ZR 229/99, X ZR 205/99, ZEV 01, 241). (Abruf-Nr. 011145) |
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