01.04.2001 · Fachbeitrag · Nutzungsvorbehalt
Ablösung als nachträgliche Anschaffungskosten
| Zahlungen zur Ablösung eines obligatorischen Nutzungsrechts können zu nachträglichen Anschaffungskosten führen, wenn der Steuerpflichtige erst mit Ablösung des Nutzungsrechts die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Grundstück erlangt (FG Hamburg 16.8.00, VII 252/97, rkr., DStRE 00, 1297). (Abruf-Nr. 010404) |
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