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  • 01.10.1998 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht

    Beweislast bei Herausgabeklage gegen den Erbschaftsbesitzer

    | Im Rahmen einer Herausgabeklage gegen den Erbschaftsbesitzer hat der Kläger zu beweisen, daß die streitigen Gegenstände zum Nachlaß gehören und damit auch seine Behauptung, eine schriftliche Schenkungserklärung des Erblassers sei gefälscht. Die Übertragung von Rechten aus Sparkassenbriefen, Sparkassenzertifikaten, Festgeldkonten und Wertpapierdepots erfolgt durch bloße Abtretung. |