01.05.1998 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht
Genehmigungspflicht bei Schenkung an Minderjährige unter Rücktrittsvorbehalt
| Ein Grundstücksübertragsvertrag bedarf der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn sich der Übertragende dem Minderjährigen gegenüber vertragliche Rücktrittsrechte vorbehält und der Minderjährige an einer entsprechenden “Rück-Verfügung” mitwirken muß. Eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigungspflicht ist schon dann zu bejahen, wenn auch nur Zweifel bestehen können, ob der Minderjährige nur mit dem geschenkten Gegenstand haftet. |
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