01.10.1999 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht
Keine Pflichtteilsminderungbei kurzer Nutzungsdauer
| Die Erblasserin hatte ihrem Sohn 14 Monate vor ihrem Tod im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ihr Einfamilienhaus unter dem Vorbehalt des Wohnrechts an der im Hausanbau hinter dem Haupthaus gelegenen Kleinwohnung übertragen. Nach Auffassung des Senats zwingt die Bewertungsvorschrift des § 2325 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht dazu, den Wert des Wohnrechts bzw. des Nießbrauchs uneingeschränkt bei der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs eines übergangenen pflichtteilsberechtigten Erben zu berücksichtigen. |
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