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  • 01.08.1999 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht

    Kosten der Erbschaftsteuererklärung mindern nicht Pflichtteilsanspruch

    | Kosten der Erbschaftsteuererklärung sind bei der Ermittlung des Pflichtteilsanspruchs nicht nachlaßmindernd abzugsfähig. |