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  • 01.05.1995 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Saarbrücken

    Erbeinsetzung des Schwiegerkindes bei Scheitern der Ehe unwirksam

    | Was immer man Gutes oder Schlechtes über Lebensversicherungen denken mag: für den Erbfall sind sie das geeignete Instrument, um Liquiditätsprobleme zu vermeiden, zumindest, sie zu verringern. Wer sonst - außer Lebensversicherungen - stellt berechenbare Liquidität für Erbauseinandersetzungen und Erbschaftsteuer auf einen unbestimmten Zeitpunkt bereit! Sie sind damit eine der wichtigsten Formen der Vorsorge für den Todesfall geworden. |