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  • 01.08.2000 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht

    Vergütung des Testamentsvollstreckers

    | Führt der Testamentsvollstrecker bis zu seiner Entlassung das Verfahren zu langsam und wenig effektiv durch, ist die ihm zustehende Regelvergütung entsprechend zu mindern. Eine Verwirkung des Vergütungsanspruchs kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn der Testamtensvollstrecker gegen die ihm obliegenden Treuepflichten oder in besonders schwerwiegender Weise, zumindest aber grob fahrlässig gegen seine Amtspflichten verstoßen hat (OLG Frankfurt 16.2.2000, 9 U 76/99, OLG-Report 2000, 86). |