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  • 01.01.1998 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht

    Vermächtnis einer Bankforderung

    | Ein Bar- bzw. Kapitalvermächtnis bleibt bestehen, auch wenn der Erblasser im Testament ein bestimmtes Konto bezeichnet hat, das Geld später aber auf ein anderes Konto überträgt und das alte Konto nicht mehr besteht oder jedenfalls die dem Vermächtnis entsprechende Summe auf dem ursprünglich benannten Konto nicht mehr vorhanden ist. |