01.08.2003 · Fachbeitrag · Personengesellschaft
Auseinandersetzung durch Veräußerung an einen Gesellschafter
| Eine Personengesellschaft kann ihren Gewerbebetrieb an einen ihrer Gesellschafter veräußern. Setzen sich die Gesellschafter zweier personenidentischer Gesellschaften, die jeweils einen Betrieb unterhalten, dergestalt auseinander, dass jeder der Gesellschafter einen Betrieb als Einzelunternehmen fortführt, liegt keine Realteilung vor (BFH 20.2.03, III R 34/01, BFH/NV 03, 984). (Abruf-Nr. 031116) |
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