01.09.1999 · Fachbeitrag · Personengesellschaft
Betriebsvermögensbewertung zu Zwecken der Erbschaft- und Schenkungsteuer
| Die Bewertung des Betriebsvermögens einer gewerblich tätigen Personengesellschaft ist in den vergangenen Jahren erheblich umgestaltet worden: Nach der Abschaffung von Vermögen- und Gewerbekapitalsteuer ist die Notwendigkeit, das Gesellschaftsvermögen regelmäßig einheitlich zu bewerten, entfallen. Damit ist auch die gesonderte Zurechnung des Einheitswerts auf die einzelnen Gesellschafter nach § 19 Abs. 3 BewG i.V.m. § 179 AO weggefallen. |
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