01.02.2000 · Fachbeitrag · Personengesellschaft
Nachträglicher, teilweiser Verzicht auf Vorbehaltsnießbrauch möglich?
| Frage: Nach Gründung einer grundbesitzverwaltenden GbR haben die Eltern 90 Prozent der Gesellschaftsanteile im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu gleichen Teilen auf ihre drei Kinder übertragen. Dabei haben sie sich einen lebenslangen Nießbrauch vorbehalten. Wegen der hohen Verluste der GbR bei den VuV-Einkünften planen die Eltern nun, den Nießbrauch an den Gesellschaftsanteilen der Kinder von 100 auf 70 Prozent zu ermäßigen, um die Kinder an den Verlusten zu beteiligen. Woran ist zivil- und steuerrechtlich zu denken? |
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