01.10.2003 · Fachbeitrag · Pflichtteil
Strategien zur Beschränkung
| Das Pflichtteilsrecht schützt rigoros den „Enterbten“. Die Entziehung des Pflichtteils ist nur unter äußerst engen Voraussetzungen möglich. Dieser nach heutigem Verständnis übermäßige Schutz des Pflichtteilsberechtigten wird von Praktikern des Erbrechts als sehr unbefriedigend angesehen. Der Beitrag befasst sich daher mit den Möglichkeiten, den Pflichtteil zu beschränken bzw. auszuschließen. |
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