01.07.2002 · Fachbeitrag · Pflichtteilsergänzung
Berücksichtigung eines Nießbrauchs als Abzugsposten
| Bei der Bewertung eines Geschenks zur Berechnung der Ergänzung des Pflichtteils ist ein Nießbrauch (entgegen BGHZ 118, 49/50) stets abzuziehen unabhängig davon, ob der Wert des Geschenks beim Erwerb durch den Beschenkten oder beim Erbfall maßgebend ist (OLG Celle 17.1.02, 22 U 334/98, n.v.). (Abruf-Nr. 020720) |
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