01.02.2004 · Fachbeitrag · Pflichtteilsergänzung
Unterliegen Zuwendungen an eine Stiftung der Pflichtteilsergänzung?
| Zuwendungen an eine Stiftung können auch dann einem Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2329 BGB unterliegen, wenn die Mittel dem Stiftungsvermögen nicht unmittelbar zufließen, sondern die Stiftung die Mittel lediglich mittelbar zur Steigerung des Stiftungsvermögens einsetzt (BGH 10.12.03, IV ZR 249/02, Abruf-Nr. 040213). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig